Grundsteuerreform 2022
Sicherlich sind Sie bereits angeschrieben worden, um eine Erklärung bis zum 31. Oktober 2022 bei Ihrem Finanzamt einzureichen. Nein? Dann müssen Sie selbst tätig werden – sofern Sie am 1. Januar 2022 im Grundbuch als Eigentümer für Wohn- und Gewerbegrundstücke miterfasst sind/waren. Bei der Ermittlung der jeweiligen Werte können wir Sie unterstützen – digital, aber …